Die Verfasser des Grundgesetzes wussten warum sie Art. 104 geschrieben haben.
@polizeigruen
Es wäre schön schön, wenn die vorhandenen Rechtsmittel ausgeschöpft werden und sich nicht im Behörden-klein-klein verlieren
@polizeigruen Aus dem Umgang bayrischer #Polizei mit #Klimaaktivisti wissen wir leider schon, dass das #Grundgesetz an dieser Stelle leider in der praktischen ANwendung eher stiefmütterlich behandelt wird. #praventivhaft
@OCRbot @LeelaTorres
Was ist ein "Gewalttäter gegen die Allgemeinheit"?
@Canisius Ich würde ja sagen, ein Gewalttäter gegen die Allgemeinheit ist z.B. jemand, der Nazi-Flugblätter verteilt.
@LeelaTorres
@polizeigruen Zählt da auch das Flugblatt "seines Bruders" dazu?
@susannelilith
Verbale Ausfälle zumal in geschriebener/gedruckter Form gelten ihm sicher nicht als Gewalttaten.
@angeldruckt #Aiwanger mag das vielleicht nicht als Gewalt gelten. Was zählt ist aber das Gesetz.
Laut der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) ist "Die Grenze zwischen Spaß und Gewalt […] eindeutig dann überschritten, wenn die Sprache dazu verwendet wird, andere zu beleidigen, zu demütigen oder auszugrenzen."
https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/gewalt/verbale-gewalt/
@susannelilith @polizeigruen
@polizeigruen
Formulierung gut gewählt: wer nur gewalttätig zu seiner Frau oder Einzelnen (Radfahrer etc) ist, ist da nicht die "Allgemeinheit" bedroht ist, damit nicht gemeint.
Freie Wähler Wähler können weiter ruhig schlafen.
@polizeigruen Hubert #Aiwanger müsste eigentlich durch den Verfassungsschutz beobachtet werden – und wäre er eine Partei müsste das Bundesverfassungsgericht ihn verbieten.
@polizeigruen für die, die wie ich den Artikel 104 nicht auswendig kennen:
Schon allein Psychose und Drogenkonsum in einem Satz in diesen Zusammenhang zu nennen, ist ein ABSOLUTES NOGO und beides als "Ausrede" zu bezeichnen ist purer Zynismus.
Aiwangers Träume handeln von WILLKÜR
@polizeigruen „Drogenkonsum, Psychose und ältere Brüder“ bitte
@polizeigruen da würde mich doch interessieren, wohin Aiwanger all die AfDler abschieben will mit ihren verbalen Gewaltergüssen
@polizeigruen
Herr Aiwanger vergisst, dass Alkohol und Nikotin ebenfalls Drogen sind.
Nur ein Beispiel, wie Missbrauch von Drogen (Fahren unter Alkoholeinfluss) zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann.
@polizeigruen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 104
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
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(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.
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(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
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(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
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