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Europe first: Alternativen zu US-Diensten?

Auch schon vor der Trump-Administration war die Nutzung amerikanischer Dienste nicht ganz unproblematisch, was den Schutz unserer Daten betrifft. Aber die Entwicklungen in den USA sind dermaßen besorgniserregend, dass man sich über Alternativen in Europa Gedanken machen muss.

blog9.de/europe-first-alternat

Blog 9 · Europe first: Alternativen zu US-Diensten?Die Entwicklungen in den USA sind dermaßen besorgniserregend, dass man sich über US-Alternativen in Europa Gedanken machen muss.
#trump#usa#dienste
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@baiern Die schwierigste Aufgabe dabei: Die Kursleiterin von der Ausbildung in freier Software zu überzeugen, weil im Bildungssystem die alte Ideologie herrscht, dass alle Firmen auf Microsoft setzen und diese Kenntnisse verlangen: Dabei können und wollen die Lehrkräfte nicht umlernen ...

Einschließlich der IT-Abteilungen der Bildungsträger, die zwar intern anders arbeiten, aber den fast täglichen Updates der mogelnden Sicherheitssysteme hinterherlaufen, weil die "#Dienste" #Backdoors brauchen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Digitale-Dienste-GesetzViele Wege führen zu einer Beschwerde

Bei der Plattform, beim Digitale-Dienste-Koordinator oder gleich vor Gericht beschweren? Wer sich gegen Entscheidungen einer Online-Plattform wehren will, hat viele Möglichkeiten. Durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU kam ein weiterer dazu: die außergerichtliche Streitbeilegung. Doch was ist das überhaupt?


26.08.2024 um 10:19 Uhr
Anna Biselli – in Nutzerrechteeine Ergänzung Streitbeilegungsstellen sollen zwischen Nutzer:innen und Plattformen vermitteln. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panthermedia

Wer sich darüber beschweren will, dass sein Instagram-Post gelöscht wurde, hat viele Optionen. Durch den Digital Services Act (DSA) der EU sind es noch mehr geworden. Neben dem Digitale-Dienste-Koordinator als Beschwerdestelle, der in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist, hat der DSA unter anderem das Konzept der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen eingeführt.

Seit dem 12. August ist die erste dieser Stellen in Deutschland zertifiziert. Wer nun Probleme damit hat, dass einer seiner Inhalte bei Instagram, LinkedIn oder TikTok gelöscht wurde oder ein gemeldeter Inhalt stehen blieb, kann sich an die User Rights GmbH aus Berlin wenden.

Doch neben den Streitbeilegungsstellen gibt es noch viele andere Wege, sich gegen Entscheidungen und Gebaren von Online-Plattformen zu wehren. Etwa bei der Plattform selbst, auf dem klassischen Rechtsweg bis hin zum Gericht, bei dem Digitale-Dienste-Koordinator direkt oder bei Organisationen wie den Verbraucherzentralen und dem Center for User Rights der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Aber wie sollen Nutzer:innen in diesem Beschwerdewege-Dschungel noch durchsehen?

Streitbeilegung im Beschwerde-Dschungel

An wen wenden sie sich mit welchem Problem auf welcher Plattform? Wer ist zuständig und kann ihnen helfen? Und was genau ist die Rolle der neuen Streitbelegungsstelle in diesem Gefüge? All das ist noch nicht ganz geklärt.

Niklas Eder von User Rights sagt dazu im Interview mit netzpolitik.org: „Unser Ziel ist es, mit der Streitbeilegungsstelle andere Mechanismen sinnvoll zu ergänzen. Im Wesentlichen prüfen wir, ob Geschäftsbedingungen oder Rechtsnormen richtig angewendet wurden, ohne dass die Nutzer:innen dafür vor Gericht gehen müssen.“ Also irgendwo zwischen einer Beschwerde bei der Plattform selbst und einem Gericht. Im Gegensatz zu letzteren sind die Entscheidungen der Schlichter jedoch nicht bindend.

Der Jurist Eder hat die Streitbeilegungsstelle mitgegründet und vorher im Oversight Board von Meta viele Einblicke in die praktische Seite der Inhaltemoderation von Plattformen erhalten. Als dann der DSA in der EU kam, faszinierte ihn das im europäischen Recht eher ungewöhnliche Konzept der Streitbeilegung.

Jura und Digitales verbinden

Genauso ging es seinem Mitgründer Raphael Kneer, ebenfalls Jurist. Als er im DSA gelesen hat, war er begeistert, berichtet er: „Der DSA erfüllt alle Attribute, die mir wichtig sind: Er ist sozial, politisch und gesellschaftlich extrem relevant und hat eine große Auswirkung auf unsere Demokratie und unser Miteinander in Europa.“

Dass die Streitbeilegungsstellen aus dem DSA komplett digital geführt werden sollen, begeisterte ihn zusätzlich. Er hatte schon vorher Erfahrungen an den Schnittstellen von Jura und Technik gesammelt, beispielsweise zu Betriebsratsarbeit, gemeinsam mit dem emeritierten Jura-Professor Stephan Breidenbach. Damit war das Dreier-Gründungsteam von User Rights klar. Von Idee bis zur Zertifizierung hat es dennoch rund ein Jahr gedauert, auch weil viele Schritte im Zertifizierungsprozess noch gar nicht etabliert waren.

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20 Euro für 20 Jahre

Zum Start von User Rights können sich Nutzer:innen nun über ein Formular an das Team wenden, wenn sie ein Problem bei Instagram, TikTok oder LinkedIn haben. Weitere Plattformen sollen künftig dazukommen, sagt Kneer. Doch erstmal wollen sich die Streitschlichter auf Unzufriedenheit bei Moderationsentscheidungen dieser drei konzentrieren, vor allem bei Fragen zulässiger oder unzulässiger Meinungsäußerungen.

„Eine undankbare Situation“

„Was wir noch nicht machen, sind beispielsweise Jugendschutzthemen oder Urheberrechtsfragen“, sagt Kneer. Man müsse sich gerade am Anfang überlegen, worauf man seine Expertise fokussiere, sagt er. Für Nutzer:innen kann das frustrierend sein, denn Plattformentscheidungen wie Accountsperren sind teils sehr große Einschnitte für die Betroffenen. Wenn sie dann minutenlang das Formular auf der Website ausfüllen und dann die Nachricht bekommen, dass User Rights ihnen nicht helfen kann, ist die Enttäuschung mitunter groß.

„Wir sind momentan in einer undankbaren Position, weil wir die einzige Streitbeilegungsstelle in Deutschland sind“, sagt er. Vielleicht entstehe so die Erwartung, dass sich User Rights um „alles mit Social Media“ kümmere. „Aber das kann nicht klappen“, so Kneer. Er hofft, dass es bald weitere Streitbeilegungsstellen gibt, die unterschiedliche Schwerpunkte mitbringen. Bis dahin arbeitet das Team auch daran, Nutzer:innen zu erklären, wer ihnen bei ihren Anliegen helfen könnte.

Doch nicht nur in Deutschland ist User Rights momentan noch allein. In der EU gibt es derzeit nur eine weitere Streitbeilegungsstelle nach dem DSA, auf Malta. „Wir betreten in jeder Hinsicht Neuland“, sagt Eder. Das wirkt sich nicht nur auf die Erwartungen der hilfesuchenden Nutzer:innen aus, sondern auch auf die Plattformen selbst. Denn die hätten noch keine Prozesse, wie sie mit den Streitbeilegungsstellen kommunizieren.

Hoffnung und Vertrauen

„Die Plattformen waren zögerlich, vor der Zertifizierung in konkrete Gespräche einzusteigen“, berichtet Kneer. Er sieht es auch als Herausforderung, mit den Anbietern zusammen Strukturen aufzubauen: „Wir arbeiten auf eine gängige Praxis hin, wie mit Streitbeilegungsstellen umgegangen wird.“ Auch das ist ein Grund für die Auswahl der ersten drei unterstützen Plattformen – sie stammen von unterschiedlichen Betreibern. Man will nicht nur etwa mit Meta Kommunikationswege etablieren, sondern Pfade mit unterschiedlichen Unternehmen beschreiten.

Bei dieser Praxis geht es auch um Fragen, wie Informationen sicher ausgetauscht werden können und wie die Plattformen auf die Einschätzungen der Schlichter reagieren. Bisher, so der Eindruck von Kneer, würden die Schlichtungsstellen von den Anbietern ernst genommen.

Auch Eder geht davon aus, dass Plattformen die Entscheidungen der Streitschlichter meist umsetzen werden. „Wir prüfen gründlicher und unabhängiger als Plattformen selbst und liefern ausführlichere Begründungen für unsere Entscheidungen. Außerdem gehen wir genau auf die vorgebrachten Punkte der Beschwerdeführer ein.“ Ziel sei es, eine rechtlich zutreffende Prüfung zu machen, „auf die Plattform und Nutzer vertrauen können“.

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20 Euro für 20 Jahre

Vertrauen braucht es auch in diesem Prozess, denn die Entscheidungen der Schlichter sind nicht bindend für die Unternehmen. Dafür müssen diese für die Kosten der Schlichtung aufkommen, wenn die Streitbeilegungsstelle im Sinne der Nutzer:innen entscheidet. Für ein „einfaches Verfahren“ werden nach der Kostenordnung von User Rights dabei rund 200 Euro fällig, für ein „kompliziertes Verfahren“ 700 Euro. Die Betroffenen selbst müssen nichts zahlen, es sei denn, sie nutzen das Angebot böswillig aus.

„Wir haben keine Ahnung, was passiert“

Wie viele Leute werden sich mit Hilfe einer Streitbeilegungsstelle beschweren und wie solide kann die sich durch die Plattform-Gebühren finanzieren? Das vorauszusehen ist schwer. „Wir haben keine Ahnung, was passiert“, sagt Kneer. Man sei mit einem knappen Dutzend Beschäftigter gestartet und es gebe schon viele Erstverfahren. Doch zunächst einmal müssen die Nutzer:innen von dieser Beschwerdemöglichkeit erfahren.

Die meisten der bisherigen Meldungen seien wohl auf die Pressemitteilung des Digitale-Dienste-Koordinators zur Zertifizierung der Streitbeilegungsstelle zurückzuführen, vermutet Kneer. Davon abgesehen habe User Rights auch noch gar nicht versucht, sich bekannt zu machen. Das werde man auch beibehalten, bis man das Beschwerdeaufkommen einschätzen kann.

Doch wie finden die Betroffenen dann die Streitbeilegungsstellen, wenn sie sie brauchen? Online-Plattformen müssen ihre Nutzer:innen auf diese Möglichkeit der Schlichtung hinweisen, schreibt der DSA vor. Auf die konkreten Ansprechpartner:innen selbst müssen sie aber nicht verweisen. Vermutlich wird es dazu bald auf der Website der Europäischen Kommission eine Liste von Streitbeilegungsstellen geben. Dann könnte viel Arbeit auf das junge Berliner Unternehmen zukommen, denn wenn es um Verstöße gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen geht, dürfen sie EU-weit Fälle bearbeiten.

Viele Millionen Plattform-Entscheidungen am Tag

Laut der DSA-Transparenzdatenbank übermitteln Online-Plattformen täglich mehrere Millionen Entscheidungen an das Tool der EU-Kommission zur Entfernung von Inhalten oder Accounts oder zur Einschränkung der Sichtbarkeit von Postings, Produkten oder anderem. Von TikTok allein waren es bisher rund 183 Millionen Meldungen. Wenn sich auch nur wenige Promille der betroffenen Nutzer:innen beschweren wollen, wird es schnell eng für die Schlichtungsanbieter.

Wenn das Konzept also eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Beschwerdewegen sein soll, das Wirkung entfaltet, muss es mehr als ein, zwei Stellen mit begrenzten Kapazitäten geben. Doch wie schafft man es, dass die Streitbeilegungsstellen aufeinander abgestimmt arbeiten? Die Entscheidungen der Schlichter sind nicht öffentlich, ihre Arbeit erfolgt zum großen Teil im Verborgenen. Das kann Probleme privatisierter Rechtsdurchsetzung mit sich bringen.

User Rights will darüber eine Diskussion starten und hat deshalb ein Advisory Board gegründet, dem derzeit vier Wissenschaftler:innen angehören. „Wir wollen die Debatte um außergerichtliche Streitbeilegung voranbringen“, sagt Eder. „Denn unser Ziel ist nicht, dass wir die einzige große Streitbeilegungsstelle sind. Wir schaffen jetzt Strukturen und entwickeln Lösungen, von denen auch andere Stellen profitieren können.“

Das Advisory Board soll sich daher künftig mit Grundsatzfragen der Streitbeilegung beschäftigen. Eines der Ergebnisse des ersten Berichts: Weil noch vieles unklar ist, müssen Streitbeilegungsstellen erst herausfinden, wie sie sich zu anderen Mechanismen im DSA und zu anderen Gesetzen verhalten. Sie sollten „zu Beginn ihrer Tätigkeit nicht übermäßig ambitioniert sein und darauf hinarbeiten, ihre Arbeit im Laufe der Zeit zu verbessern“. Dafür schlägt der Bericht drei Schritte vor: transparent sein, Daten austauschen und zu einer Kartierung der entstehenden Landschaft der Streitbeilegung beitragen.

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/digitale-dienste-gesetz-viele-wege-fuehren-zu-einer-beschwerde/

Q3/2024: Apple mit neuen Rekorden in Quartalszahlen
Apple meldete für Q3/2024 eine markante Umsatzsteigerung auf 85,8 Milliarden Dollar. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber dem Vorjahresquartal, in dem 81,8 Milliarden Dollar erzielt wurden. Der Gewinn stieg im gleichen Zeitr
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Q3/2024: Apple mit neuen Rekorden in Quartalszahlen
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📢 Wir suchen Poster für unser Community Meeting in Mainz vom 25.-27. September 2024! 📢

👨‍💻 Stelle Deine Arbeit zum Thema Umgang, Speicherung und Verwaltung von objektbezogener #Daten, #Dienste und #Services sowie Herausforderungen und Lösungen im Bereich des #Forschungsdatenmanagements vor.

⚠ Bis zum 8. September 2024 kannst Du Dein #Abstract mit einer maximalen Länge von 500 Wörtern unter cfp.nfdi4objects.net/N4O-CM202 einreichen.

Wir freuen uns auf Deinen Beitrag! 🤗

#Risiken betrieblicher #KI-#Digitalisierung aus der Steckdose - warum unbegrenztes #Vertrauen in unbekannte #Dienste und #Prozesse unangebracht ist:
"#OpenAI hat angeblich einen #Cyberangriff vertuscht
Laut New York Times hat sich OpenAI wohl entschieden, weder Strafverfolgungsbehörden noch die Öffentlichkeit über den Anfang 2023 erfolgten Angriff zu informieren."
golem.de/news/interne-daten-ab

Golem.de · Interne Daten abgeflossen: OpenAI hat angeblich einen Cyberangriff vertuscht - Golem.deBy Marc Stöckel

Die Koalitionsfraktionen haben heute ihre Mitglieder für den Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste benannt.

Dies sind für den Bereich Zivilgesellschaft: Josephine Ballon von HateAid, Lina Ehrig für den Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, Matthias Spielkamp für das Bündnis F5 (AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland), Teresa Widlok für LOAD und Svea Windwehr für das Zentrum für Digitalen Fortschritt D64. Darüber hinaus werden für den Bereich Wissenschaft Prof. Dipl.-Journ. Christina Elmer von der TU Dortmund, Dr. Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut und Prof. Dr. Henrike Weiden von der Hochschule München benannt. Schließlich werden Alexander Rabe für eco – Verband der Internetwirtschaft und Susanne Dehmel für Bitkom für den Bereich der Wirtschaftsverbände benannt.

Die Mitglieder des Beirates werden in dieser Woche auf Vorschlag der Fraktionen vom Deutschen Bundestag gewählt. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten war es den Koalitionsfraktionen wichtig, die Vorschläge nicht an parteipolitischen Fragen auszurichten, sondern allein an der digitalpolitischen fachlichen Expertise in dem jeweiligen Bereich. Die Koalitionsfraktionen begrüßen es ausdrücklich, dass es – auch in den Gesprächen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – unter allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag gelungen ist, einen überzeugenden und schlagkräftigen Beirat vorzuschlagen, der die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Durchsetzung des DSA unterstützen wird.

Jens Zimmermann, Digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Dem Digitalen Dienste-Koordinator, der bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist, wird eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung des DSA zukommen. Ich bin mir sicher, dass die herausragende Expertise dieses Beirates eine wichtige Unterstützung sein wird, dieser Aufgabe gerecht zu werden.“

Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und zuständige Berichterstatterin:

„Bei sensiblen Regulierungsverfahren, die unter dem DSA auch Inhalte im Netz betreffen können, muss die Unabhängigkeit gegeben sein. Ein staatsferner Beirat kann aber ergänzend wichtige Impulse für die Durchsetzung geben. Im parlamentarischen Verfahren zum Digitale Dienste Gesetz konnten wir den Beirat als Institution zum Beispiel mit eigenen Auskunftsrechten noch stärken und bringen die Besetzung nun rechtzeitig vor der Sommerpause auf den Weg.“

Maximilian Funke-Kaiser, Digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:

„Jetzt erhält der DDK die fachliche Begleitung, die für die ganz unterschiedlichen Aufgabenbereiche des Digital Services Act in Deutschland nötig ist. Der Input aus Zivilgesellschaft und Forschung wird dem DDK dabei helfen, seine Aufgabe bestmöglich zu erledigen. Wenn der DDK auf die fachliche Expertise des Beirats zurückgreift, wird er der Vielseitigkeit der durch den Digital Services Act erwachsenen Aufgaben gerecht.“

Hier weiter lesen…

https://www.bachhausen.de/mitglieder-des-beirates-bei-der-koordinierungsstelle-fuer-digitale-dienste-nach-dem-digitalen-dienste-gesetz/

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Digitale-Dienste-GesetzHier kannst Du Dich beschweren

Ein Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.


15.05.2024 um 14:41 Uhr
Markus Reuter – in Nutzerrechte3 Ergänzungen Verbraucher beschweren sich beim Digital Service Coordinator (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes eine neue Beschwerdestelle eingerichtet. Die Behörde ist mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes von nun an „zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland“.

Als sogenannter Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen und regelmäßigen Verstößen kann sie Zwangs- und Bußgelder gegen Plattformen und Dienste verhängen, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen können die Bußgelder eine Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes haben.

Im Rahmen dieser Aufgabe gibt es nun auch eine zentrale Beschwerdestelle, bei der Bürger:innen Hinweise auf Verstöße gegen das Digitale-Dienste-Gesetz geben können. Auf der Beschwerdeseite macht die Behörde gleich mehrfach klar, dass sie keine einzelnen Inhaltelöschungen oder ähnliches veranlassen kann und dafür auch nicht zuständig ist. Vielmehr geht es bei den Beschwerden um systematische und regelmäßige Verstöße von Online-Diensten.

Welche Regeln für Online-Dienste jetzt in Kraft treten

Beschwerdegründe sind laut der Behörde beispielsweise, „wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen“.

Im Beschwerdeformular lassen sich die Gründe auswählen, die alle im DSA geregelt sind:

  • Probleme mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren) bei der Online-Plattform
  • Probleme im Umgang mit Beschränkungen von Accounts/Inhalten/Diensten
  • Probleme mit der Kontaktmöglichkeit oder dem gesetzlichen Vertreter der Online-Plattform
  • Probleme mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Probleme bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Probleme beim Schutz vor missbräuchlicher Nutzung
  • Probleme beim Online-Schutz Minderjähriger
  • Probleme durch irreführende und manipulative Aufmachung des Dienstes (Dark Pattern)
  • Probleme mit Transparenzberichten
  • Transparenzprobleme bei Online-Werbung
  • Transparenzprobleme bei Empfehlungssystemen

Das Beschwerdeformular selbst ist recht einfach gehalten. Nach der Wahl des Themas wird man aufgefordert, in bis zu 2.500 Zeichen den Sachverhalt darzulegen. Hierbei kann man auch bis zu fünf Screenshots anhängen. Positiv zu bemerken ist außerdem, dass für eine Beschwerde nur eine Mailadresse nötig ist, auch wenn im Formular die vollen Kontaktdaten abgefragt werden. Die Beschwerdestelle behält sich vor, diese Mailadresse für Nachfragen zur weiteren Klärung des Sachverhalts zu nutzen.

Etwas verwirrend ist im Beschwerdedialog die Einwilligung, ob die Daten an den jeweiligen Anbieter, gegen den man sich beschwert, weitergeleitet werden dürfen. Hierbei bleibt unklar, ob damit nur der Sachverhalt gemeint ist oder auch die persönlichen Kontaktdaten.

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Author: Markus Reuter

https://www.bachhausen.de/digitale-dienste-gesetz-hier-kannst-du-dich-beschweren/

netzpolitik.org · Digitale-Dienste-Gesetz: Hier kannst Du Dich beschwerenEin Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.

Fediverse-Serie: Pleroma & Akkoma: Einfache Kommunikation im Fediverse - GNU/Linux.ch

Pleroma und Akkoma gehören wegen ihrer Einfachheit zu den beliebtesten Diensten im Fediverse. Gegenüber Mastodon bieten sie default 5000 Zeichen und einige weitere Funktionen.



Herkunft und Einbindung ins Fediverse
Pleroma und dessen Fork Akkoma gehören einerseits neben Mastodon, Calckey/Firefish, Misskey, Foundkey und GoToSocial nicht nur wegen des Aussehens und Handlings zu der Sparte der twitterähnlichnen Microbloggingdienste im Fediverse. Es unterscheidet sich andererseits recht deutlich insbesondere von Mastodon, wobei das klassische Aussehen doch recht ähnlich ist - aber davon später mehr.

Wenn Du gerne eine Art Mastodon mit richtigen Microblogging-Möglichkeiten haben willst, dann würde ich tatsächlich stark zu Pleroma oder Akkoma raten!
Pleroma/Akkoma ist ähnlich wie Mastodon, aber übersichtlicher und mit mehr Funktionen: Es kann zusätzlich längere Posts (default bis 5000 Zeichen Länge) und Textformatierungen wie Markdown, "schöne Links", Zitate, Aufzählungslisten u.v.m. (was allerdings wie alle Textformatierungen nicht von Mastodon, aber von allen anderen Diensten dargestellt wird)....

https://gnulinux.ch/fediverse-serie-pleroma-akkoma-einfache-kommunikation-im-fediverse

#Fediverse #Dienste #Akkoma #Pleroma #Mastodon #Feditipp #Feditip #NeuHier

GNU/Linux.chFediverse-Serie: Pleroma & Akkoma: Einfache Kommunikation im FediversePleroma und Akkoma gehören wegen ihrer Einfachheit zu den beliebtesten Diensten im Fediverse. Gegenüber Mastodon bieten sie default 5000 Zeichen und einige weitere Funktionen.

Apple Q2/2024: Solides Quartalsergebnis trotz Umsatzrückgang
Apple hat die Finanzergebnisse für Q2/2024 bekannt gegeben. Das Unternehmen erzielte einen Umsatz von 90,75 Milliarden Dollar und einen
apfeltalk.de/magazin/feature/a
#Feature #Services #Aktienrckkauf #Aktionrsmanahmen #Apple #ApplePrognose #AppleVisionPro #Dienste #Dividendenerhhung #iPad #iPhone #LucaMaestri #Mac #Quartalsbericht #TimCook #Umsatzrckgang

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Während die EU-Staaten sich weiterhin über die Chatkontrolle streiten, versucht die belgische Ratspräsidentschaft weiter an Details zur geplanten EU-Verordnung zu arbeiten. So sandte sie in den letzten Wochen Vorschläge zu einer Risikoeinstufung für Online-Dienste an die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung, in der die EU-Mitgliedstaaten zum Thema verhandeln. Wir veröffentlichen die beiden aufeinander aufbauenden Vorschläge aus dem März und dem April.

Bei der Chatkontrolle, wie sie die EU-Kommission vor etwa zwei Jahren vorgeschlagen hat, sollen Anbieter von Kommunikations- und Hostingdiensten auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzenden scannen, um Hinweise auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder Anbahnungsversuche von Erwachsenen an Minderjährige zu suchen. Ob ein Diensteanbieter eine solche Anordnung bekommt, soll wesentlich vom Risiko abhängen, das von dem entsprechenden Dienst ausgeht.

Das Risiko entscheidet

Doch wie soll dieses Risiko bestimmt werden?

In einem frühen Entwurf der Einstufungskriterien wurde deutlich, dass die belgische Ratspräsidentschaft es als besonderes Risiko einstuft, wenn Dienste verschlüsselte Kommunikation oder eine anonyme Nutzung ermöglichen. Dieser Tenor bleibt in den Folgeversionen des Entwurfs bestehen. In einer Fußnote heißt es dazu:

In dieser Rangliste sind Aktivitäten mit direkter Echtzeitkommunikation (Livestreaming, Messaging) aufgrund ihrer unmittelbaren und potenziell ungefilterten Natur am stärksten gefährdet. Verschlüsselte Nachrichten folgen dicht dahinter, aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und des Missbrauchspotenzials.

Neben dieser Einordnung gibt es jedoch noch weitere vorgeschlagene Kriterien. Darunter sind: Wie viele Menschen nutzen den Dienst? Ist er auch für Kinder zugänglich? Kann ein Hosting-Dienst Inhalte mit Strafverfolgungsbehörden teilen? Können Nutzende Inhalte speichern oder Screenshots erstellen? Hat ein Anbieter klare und leicht auffindbare Regeln und Funktionalitäten, wie er mit potenziellen Missbrauchsinhalten umgeht?

Wer nicht freiwillig scannt, ist ein Risiko

Unter den erwähnten Funktionalitäten sind auch explizit Technologien zum Scannen nach bekannten Missbrauchsdarstellungen erwähnt. Solche Technologien nutzen bereits Anbieter wie Meta. Sie gleichen etwa Bilder auf ihren Plattformen über Hashwerte mit Datenbanken ab, in denen bekannte Missbrauchsdarstellungen gesammelt sind. Das geschieht in der Regel bereits beim Upload eines Bildes, um seine weitere Verbreitung zu verhindern.

Sollte ein Anbieter eine solche Technologie nicht nutzen, gebe das „Anlass zu Bedenken, ob die Plattform in der Lage ist, die Verbreitung von schädlichem Material wirksam einzudämmen“. Das heißt: Wer nicht schon scannt, hat ein höheres Risiko. Und könnte zum Scannen gezwungen werden.

Einen konkreten und umsetzbaren Vorschlag, wie aus den vielen Einzelaspekten ein Gesamtrisiko ermittelt werden soll, gibt es noch nicht. Während sich manche der Kriterien durch Ja-Nein-Fragen einstufen lassen, befinden sich andere eher auf einem Spektrum von Möglichkeiten. Bedenken äußerten auch die Vertretungen der Mitgliedstaaten in einem Treffen der zugehörigen Ratsarbeitsgruppe sowie die EU-Kommission.

Vor den Details müssen grundlegendere Fragen geklärt werden

Während es in den Vorschlägen zur Risikobewertung bereits um konkrete Umsetzungsaspekte der EU-Verordnung geht, stecken die Verhandlungen an einer viel tieferen Stelle fest: Seit zwei Jahren können sich die Mitgliedstaaten nicht einigen.

Zentrale Fragen hierbei sind: Sollen Inhalte anlasslos und massenhaft gescannt werden, ohne dass es gegen die betroffenen Nutzenden je einen Verdacht gab? Soll das auch verschlüsselte Kommunikation und Inhalte betreffen und wie soll das technisch möglich sein, ohne Verschlüsselung zu brechen oder zu umgehen? Wie soll die Altersbestimmung der Nutzenden ablaufen?

Wie eine Einigung aussehen könnte und ob es dazu kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die belgische Ratspräsidentschaft ist noch bis Juli am Zug, danach geht der Vorsitz an Ungarn über.

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/belgischer-vorschlag-sichere-dienste-sollen-als-erste-chatkontrolle-einfuehren/

netzpolitik.org · Belgischer Vorschlag: Sichere Dienste sollen als erste Chatkontrolle einführenInternet-Diensten, die besonders sicher sind, könnte schnell eine Anordnung zur Chatkontrolle blühen. Das geht aus Vorschlägen der belgischen Ratspräsidentschaft hervor, die wir veröffentlichen. Verschlüsselung und Anonymität werden darin zum Risiko für Straftaten erklärt.