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#maja

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V BUDAPEŠTI ZAČAL SOUD S ANTIFAŠISTOU*KOU MAJOU

V pátek v #Budapešť začal předběžným slyšením soudní proces s #Maja, nebinární*m antifaštou*kou, obviněný*nou ze dvou útoků na účastníky neonacist. setkání v hl. městě Maďarska v únoru 2023. Maja je už 14 měsíců ve vazbě. V červenci 2024 byl*a vydán*a do Maďarska.

Maja byl*a do soudní síně přiveden*a maskovanými policajty v poutech na rukách i nohách. Jeden policajt po celou dobu držel na „vodítku“.

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Vor zwei Jahren soll eine Gruppe linker Aktivisten in Budapest bei einem Aufmarsch von Rechten mehrere Menschen angegriffen und teils erheblich verletzt haben. In der ungarischen Hauptstadt beginnt nun der Prozess gegen eine Angeklagte. Zum Auftakt kommen mehrere Sympathisanten, darunter Linken-Spitzenpersonal.#International #Jahre #Haft #Maja #Prozessbeginn #Schuldeingeständnis
24 Jahre Haft drohen: Maja T. lehnt zu Prozessbeginn Schuldeingeständnis ab
n-tv NACHRICHTEN · 24 Jahre Haft drohen: Maja T. lehnt zu Prozessbeginn Schuldeingeständnis abBy n-tv NACHRICHTEN

Linksextremismus - Keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn?

In die Aufarbeitung des "Budapest-Komplexes" kommt Bewegung. In München beginnt der Prozess gegen eine Beschuldigte. Zudem zieht die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen weitere Personen wohl an sich und unterbindet so deren Auslieferung.

➡️ tagesschau.de/investigativ/mdr

#Linksextremismus #Ungarn #LinaE. #Maja

tagesschau.de · Linksextremismus - Keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn?By BR

Ach wir haben jemanden in einer Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn ausgeliefert und bewusst das ignoriert?

Na ja, kann man nichts machen.

In was für einem Staat leben wir hier eigentlich? Die würde wohl auch mit der richtigen Person an der Macht, einfach alles nach Linie durchwinken, wa?

spiegel.de/panorama/justiz/ber

DER SPIEGEL · Berlins Justizsenatorin über »Maja«: Auslieferung von linksextremer Person nach Ungarn wird nicht rückgängig gemachtBy DER SPIEGEL

Maja, jene non-binäre Person, die Deutschland letztes Jahr nach Ungarn deportierte, meldet sich nun aus dem ungarischen Knast zu Wort.

Maja soll bis zu 3 (!) Jahre auf ein Urteil warten müssen. Dazu Maja:

"Ich sitze da, kann nur mit dem Kopf schütteln, entgeistert blicken, lachen und wütend werden, während das Gefühl von Machtlosigkeit und Beklommenheit beginnt mir den Boden unter den Füßen wegzureißen"

Der komplette Text:

basc.news/ein-versuch-zu-sprec

Zwischenzeitlich hat das Verfassungsgericht die Auslieferung Majas auch im Hauptverfahren für verfassungswidrig erklärt.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

#maja#antifa#ungarn

JUSTIČNÍ SKANDÁL V NĚMECKU: VYDÁNÍ ANTIFAŠISTY*KY MAJI DO MAĎARSKA BYLO NELEGÁLNÍ

Spolkový ústavní soud ve čtvrtek rozhodl, že vydání antifašisty*ky #Maja německými úřady vloni v červnu do Maďarska bylo nelegální. Maja je spolu s dalšími obviněn*a z útoku na účastníky neonacistického setkání v Budapešti v únoru 2023 a hrozí mu*jí až 24 let vězení. Ústavní soud konstatoval, že vydání do Maďarska znamenalo závažné porušení základních práv Maji.

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“Insgesamt ist im Fall von #Maja T. ein Totalversagen der Justiz festzustellen, das beschämend ist für einen Rechtsstaat” (Nikolaos Gazeas). Laut Bundesverfassungsgericht war die Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig. Wichtige Entscheidung, aber folgenlos.

lto.de/recht/nachrichten/n/bve

Legal Tribune OnlineBVerfG: Auslieferung Maja T.s nach Ungarn rechtswidrigDie Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn im sogenannten Budapst-Komplex war rechtswidrig, hat das BVerfG entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von T. nach für rechtswidrig erklärt. Das Auswärtige Amt, das bisher keinerlei Anstrengungen unternommen hat, Maja T. zurückzuholen, muss jetzt endlich tätig werden: Die Bundesregierung muss gegenüber Ungarn unmissverständlich klarstellen, dass die fortgesetzte Inhaftierung von Maja T. auf einem eklatanten Rechtsbruch basiert.

@analysekritik
akweb.de/bewegung/im-rechtssta

www.akweb.de · Im Rechtsstaats-TÜV durchgefallenDas Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T. für unzulässig erklärt

Das #BVerfG entscheidet nicht nur, dass #maja's Auslieferung an #Ungarn diese:n in Grundrechten verletzte, es schildert auch noch einmal, wie die Behörden zielgerichtet den Rechtsweg unterliefen. Treibende Kraft: Die "Soko Linx", die schwerlich als normale Polizeiabteilung sondern vielmehr als staatliche Anti-Antifastruktur bezeichnet werden muss. Deren Auflösung ist spätestens jetzt angezeigt.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach UngarnMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.


Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig!
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn!
bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach UngarnMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der #Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher #Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der #rechtsextrem​en Szene in #Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in #Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das #Kammergericht ihre #Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des #Bundesverfassungsgericht​s die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre #Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der #Grundrecht​e der Europäischen Union (​#GRCh​). Die #Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das #Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die #Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 6.2.2025

#Antifa #Antifaschismus ist kein Verbrechen #FreeMaja #FreeThemAll #Maja #BreakingNews

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Als antifaschistische Mitmachkampagne „#DenRechtendieRäumenehmen“ solidarisieren wir uns mit den Antifaschist*innen, die sich gut zwei Jahre lang dem Zugriff der Behörden entzogen und nun gestellt haben.

Ihnen wird im Rahmen des „Budapest-Komplexes“ vorgeworfen, beim sog. „Tag der Ehre“ im Februar 2023 militante Neonazis angegriffen zu haben.

Antifaschist*in #Maja wurde auch zu diesen gezählt. Im Juli 2024 wurde Maja in voller Absicht von den Repressionsorganen nach Ungarn ausgeliefert,

🎥 Plongez dans l'univers captivant de Maja, une épopée finlandaise de Tiina Lymi : un drame historique puissant, porté par des performances remarquables et une cinématographie à couper le souffle. Une réflexion subtile sur l’émancipation, l’amour et la quête de liberté. 🌊

👉 Découvrez ma critique complète ici : instantscritiques.fr/maja-une-

Instants Critiques · Tiina Lymi et "Maja, une épopée finlandaise" : Une Ode à l’Émancipation et à l’Amour - Instants Critiques"Découvrez notre analyse de 'Maja, une épopée finlandaise', le film de Tiina Lymi qui explore l'émancipation féminine et l'amour au XIXe siècle sur une île isolée."