Erst nach einer Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus erfuhr die Berliner Datenschutzbeauftragte davon, dass bei Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft Software zur #Gesichtserkennung eingesetzt wurde.
Die Behörde lässt wenig Zweifel, dass sie davon wenig begeistert ist:
„Für diese Anwendung sehen wir in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz in der Regel keine Rechtsgrundlage.“
@sebmeineck
Ich bin gespannt, ob diese Zweifel irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
@oausi
Vielleicht kann @BlnBDI etwas Licht in die Sache bringen...
@sebmeineck
@sebmeineck
Täte das ein private Unternehmen, gäbe es ein hohes Bußgeld. Doch wie ist das bei Behörden?
@werawelt ich vermute, mehr als eine untersagung ist da nicht drin