@2ndStar@astronomy.social
Wenn diese Klausel irgendwo in den AGB versteckt war, könnte es eine unwirksame Überraschungsklausel sein.
Eine kostendeckende Nachbearbeitungsgebühr ist vielleicht denkbar.
Allerdings auch hier der Hinweis zu entsprechenden ständigen Rechtsprechung zu Mahngebühren: nicht den Personal-Overhead, sondern nur Papier/Druck/Porto dürfen angesetzt werden.
So mal mein erfahrungstechnischer Nicht-Juristen-Ansatz
Wenn er in DE sitzt würde ich ggf. rechtliche Schritte androhen. Was sagt...
@2ndStar@astronomy.social
...denn die MS Store? - Google Play war da bislang immer sehr endkundenfreundlich in solchen Fällen. Das löste bei mir meist die Probleme schnell.
Mit dieser Store habe ich jedoch keine Erfahrung.
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