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#bmjv

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Heute habe ich mich endlich mal mit dem #Silvestervideo bzw. #Neujahrsvideo 2022/2023 unserer Bundesministerin für Verteidigung, Christine #Lambrecht von der #SPD (video.glomex.com/nachrichten-a) und mit vielen der unzähligen Berichte und Reaktionen beschäftigt.

Schon seit Ihrer Zeit als Kopf des #BMJV und Mitte 2021 dann vorübergehend auch des #BMFSFJ, beobachte ich das Treiben von Christine #Lambrecht genauer.

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video.glomex.comErneuerbare Energie: Diese fünf Mythen zur Windkraft halten sich hartnäckig - video.glomex.com

Übrigens möchte ich auch hier daran erinnern, dass #containern nicht notwendig sein sollte. Vielmehr sollen alle Lebensmittelgeschäft wie zB in Frankreich verpflichtet werden, ältere Lebensmittel, die noch eßbar sind, an Bedürftige zu verschenken. Wenn sie Lebensmittel wegwerfen, obwohl sie noch zu verzehren sind, sollte das mindestens eine Ordnungswidrigkeit sein.

RT @Dr_Datenschutz@twitter.com

Letztes Jahr blockierte das den Entwurf zur Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung () aufgrund des mangelhaften Datenschutzniveaus. Nun liegt eine neue Fassung vor. Ist diese wegweisend für die im ? datenschutzbeauftragter-info.d

🐦🔗: twitter.com/Dr_Datenschutz/sta

DatenschutzbeauftragterApps auf Rezept – Werbung verbotenBy Katharina Schluckebier

♲ @aktionfsa@diasp.eu: diasp.eu/uploads/images/18c23c…

Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen


Anbieter sollen auch Passwörter herausgeben

Justizministerin Lambrecht möchte der Verschärfung durch das bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) noch eins "oben drauf geben". Sie möchte zusätzlich eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co.einführen, die diese zwingt "jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben", wie Heise schreibt.

Das Ganze soll auch noch schnell und bei mehr als 100.000 Kunden über eine automatische Schnittstelle geschehen und die Daten sind "unverzüglich und vollständig zu übermitteln". Und wie sieht es mit der Transparenz aus? Da soll ausdrücklich festgelegt werden, dass es eine Verpflichtung von Telemediendiensteanbieter gibt, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.

Die Zweckbestimmung ist ebenfalls weit gefasst, so geht es u.a. um
  • Hassbotschaften,
  • die Schwarzarbeitsbekämpfung,
  • den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen soweit "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich".
Über technische Einzelheiten schweigt der Entwurf, vielleicht auch mangels technischem Verständnis. So wird gefordert bei der Herausgabe "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen". Passwörter dürften aber trotzdem in der Regel nur als Hashwert vorliegen und müssten von den Behörden per "Brute Force" geknackt oder könnten noch für "Honypots" missbraucht werden. Wie kommt eigentlich ein BMJV, das auch für den Verbraucher- und Datenschutz zuständig sein sollte dazu, die Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss zu ermöglichen?

Eine echte Gefahr ist neben der schwammigen Zweckbestimmung der große Kreis der "Telemedien". Darunter fallen soziale Medien und Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities - also eigentlich alles, was die Nutzung des Internets ausmacht.

Darüber hinaus soll es künftig wieder einen Straftatbestand des "Billigen" von Straftaten geben. Eine entsprechende Bestimmung war 1981 aufgehobenen worden, das sie kaum zu Verurteilungen geführt hatte. Erst im vorigen Jahr hatte dies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erneut angeführt und darauf verwiesen, dass ein entsprechender Vorschlag 1989 noch abgelehnt worden sei.

Wir können uns nur dem Digitalverband Bitkom anschließen, der feststellt: "Das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen". Ohne Not und ohne Sinn und Verstand wird versucht unsere Grundrechte weiter zu beschneiden.

Mehr dazu bei www.heise.de/newsticker/meldun…
und www.aktion-freiheitstattangst.…

#Bestandsdaten #Datenbanken #Passwörter #IP-Adressen #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #TMG #NetzDG #BMJV
@aktionfsa@diasp.eu:

Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen


Anbieter sollen auch Passwörter herausgeben

Justizministerin Lambrecht möchte der Verschärfung durch das bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) noch eins "oben drauf geben". Sie möchte zusätzlich eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co.einführen, die diese zwingt "jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben", wie Heise schreibt.

Das Ganze soll auch noch schnell und bei mehr als 100.000 Kunden über eine automatische Schnittstelle geschehen und die Daten sind "unverzüglich und vollständig zu übermitteln". Und wie sieht es mit der Transparenz aus? Da soll ausdrücklich festgelegt werden, dass es eine Verpflichtung von Telemediendiensteanbieter gibt, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.

Die Zweckbestimmung ist ebenfalls weit gefasst, so geht es u.a. um
  • Hassbotschaften,
  • die Schwarzarbeitsbekämpfung,
  • den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen soweit "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich".
Über technische Einzelheiten schweigt der Entwurf, vielleicht auch mangels technischem Verständnis. So wird gefordert bei der Herausgabe "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen". Passwörter dürften aber trotzdem in der Regel nur als Hashwert vorliegen und müssten von den Behörden per "Brute Force" geknackt oder könnten noch für "Honypots" missbraucht werden. Wie kommt eigentlich ein BMJV, das auch für den Verbraucher- und Datenschutz zuständig sein sollte dazu, die Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss zu ermöglichen?

Eine echte Gefahr ist neben der schwammigen Zweckbestimmung der große Kreis der "Telemedien". Darunter fallen soziale Medien und Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities - also eigentlich alles, was die Nutzung des Internets ausmacht.

Darüber hinaus soll es künftig wieder einen Straftatbestand des "Billigen" von Straftaten geben. Eine entsprechende Bestimmung war 1981 aufgehobenen worden, das sie kaum zu Verurteilungen geführt hatte. Erst im vorigen Jahr hatte dies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erneut angeführt und darauf verwiesen, dass ein entsprechender Vorschlag 1989 noch abgelehnt worden sei.

Wir können uns nur dem Digitalverband Bitkom anschließen, der feststellt: "Das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen". Ohne Not und ohne Sinn und Verstand wird versucht unsere Grundrechte weiter zu beschneiden.

Mehr dazu bei www.heise.de/newsticker/meldun…
und www.aktion-freiheitstattangst.…

#Bestandsdaten #Datenbanken #Passwörter #IP-Adressen #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #TMG #NetzDG #BMJV